BAFA Förderungen 2024 - Dämmarbeiten an der Fassade

BAFA Förderungen 2024 - Dämmarbeiten an der Fassade

08.01.2024

2 Minuten

Förderung von Dämmarbeiten an der Fassade 2024: Alles, was du wissen musst

Was wird bei den Dämmarbeiten an der Fassade gefördert?

Die Förderung erstreckt sich auf Dämmarbeiten an der Fassade sowie auf die Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden unter der Bedingung, dass die minimalen U-Werte eingehalten werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wärmedämmung an der Gebäudefassade zu verbessern und tragen somit zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bei.

Wem steht die Förderung für die Dämmarbeiten an der Fassade zur Verfügung?

Die Förderung steht allen Eigentümern von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland zur Verfügung, die Modernisierungs- oder energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrer Fassade durchführen möchten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Förderung speziell für Eigentümer gedacht ist und nicht für Mieter oder Pächter in Frage kommt. Damit sollen Eigentümer finanzielle Anreize erhalten, ihre Gebäude zu modernisieren und zur Steigerung der Energieeffizienz beizutragen.

In welcher Höhe wird die Dämmung einer Fassade gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines 15 %igen Zuschusses, der zusätzlich um einen optionalen 5 %igen iSFP-Bonus erhöht werden kann, wenn die Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan stammen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).

Was ist bei der Förderung bei der Dämmung einer Fassade zu beachten?

Für die Gewährung der Zuschüsse gelten bestimmte Anforderungen an die Dämmarbeiten an der Fassade. Die minimalen U-Werte müssen erreicht werden, um förderfähig zu sein. Diese Werte variieren je nach Art der Außenwand:

  • Außenwand: 0,20 W/m²K

  • Außenwände bei Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz: 0,45 W/m²K

  • Außenwände mit Sichtfachwerk (bei Fachwerk auch Innendämmung und Erneuerung der Ausfachungen): 0,65 W/m²K

Für Einblas- und Kerndämmung im bestehenden zweischaligen Mauerwerk gilt eine maximale Dämmstoffdicke (λ ≤ 0,035 W/mK). Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass die Arbeiten luftdicht ausgeführt werden und Maßnahmen zum Feuchteschutz, einschließlich eines Lüftungskonzepts, geprüft werden. Dies stellt sicher, dass die Dämmarbeiten die gewünschten Effekte erzielen und zur Energieeffizienz der Gebäude beitragen.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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