Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Neuer Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz soll mehr erneuerbare Energien in Immobilien fördern, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wir informieren dich über das Gesetz und seine Auswirkungen auf deine Immobilie.

Ein neuer Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz ist auf dem Weg durch die parlamentarischen Verfahren. Das Ziel: Mehr erneuerbare Energien in Wohn- und Gewerbeimmobilien, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Doch was genau bedeutet das für Hausbesitzer und welche Ausnahmen gibt es? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte zum neuen Gesetz und wie es sich auf deine Heizung auswirkt.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz, das in Deutschland eingeführt wurde, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen. Das GEG vereint die zuvor geltenden Gesetze wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen, umfassenden Regelwerk.

Warum brauchen wir dieses Gesetz?

Um die Klimaziele zu erreichen und den Klimawandel einzudämmen, muss Deutschland vor allem im Gebäudesektor signifikant Emissionen reduzieren. Der Gebäudesektor trägt in Deutschland einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen bei und ist somit ein entscheidender Faktor für den Klimaschutz.

Die bisherige Energieversorgung von Wohn- und Gewerbeimmobilien stützt sich in Deutschland hauptsächlich auf Gasheizungen, die in etwa der Hälfte der 41 Millionen Haushalte für Wärme sorgen. Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Beheizung von Gebäuden stagniert seit Jahren bei rund 15 Prozent. Zwischen 2005 und 2020 konnte Deutschland seinen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor lediglich um 22 Prozent verringern, was sogar unter dem EU-Durchschnitt von 25 Prozent liegt, wie die European Environment Agency (EEA) berichtet. Schweden als Spitzenreiter erreicht eine Reduktion von 68 Prozent, während Nachbarländer wie Österreich und Frankreich auf 37 bzw. 36 Prozent kommen.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz möchte die Bundesregierung diese Entwicklung beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor erhöhen, um die nationalen und internationalen Klimaziele einzuhalten. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, die CO2-Emissionen zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Die Einführung des Gesetzes ist somit ein entscheidender Schritt, um den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben und die Energiewende in Deutschland weiter zu gestalten.

Bis 2045 sollen in Gebäuden gar keine fossilen Energien mehr zur Heizung eingesetzt werden. Durch das neue Gesetz werden Bauherren, Hausbesitzer und Immobilienunternehmen dazu angehalten, erneuerbare Energien bei der Energieversorgung ihrer Gebäude stärker in den Fokus zu rücken und sich für klimafreundliche Technologien und Lösungen zu entscheiden. Dies ist nicht nur für den Klimaschutz von großer Bedeutung, sondern auch für die langfristige Sicherung der Energieversorgung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bereich der erneuerbaren Energien.

Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?

Auch wenn Wärmepumpen eine der besten Möglichkeiten sind, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen, gibt es keine Pflicht, eine solche Heizung einzubauen. Theoretisch können auch andere Technologien wie Gas- oder Öl-Hybrid-Wärmepumpen, Biomasse- oder Brennstoffzellenheizungen genutzt werden, solange sie zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


Ausnahmen und Kosten

Die neuen Regelungen gelten nur für den Fall, wenn du sowieso eine neue Heizungsanlage einbauen möchtest. Das betrifft vor allem Neubauten und den geplanten Austausch alter Anlagen. Geht deine aktuelle Öl- oder Gasheizung kaputt, darfst du sie reparieren und weiterhin nutzen. Ist sie irreparabel beschädigt, darfst du sogar eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, jedoch nur für maximal drei Jahre. Die meisten Hersteller von Heizungsanlagen bieten die Möglichkeit, dass die neuen Heizungsanlagen, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, jeder Zeit mit einer Wärmepumpe kombiniert werden können und somit die vorgegebenen Ziele erreichen.

Eine weitere Ausnahme gibt es für Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, und für Gebäude, bei denen der Einbau einer neuen Heizungsanlage in keinem Verhältnis zum Wert der Immobilie stünde. In ersterem Falle würde eine Austauschpflicht dann aber gelten, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird.

Die Kosten für den Umstieg auf eine neue Heizung können variieren, abhängig von der gewählten Technologie und den individuellen Umständen. Eine durchschnittliche Wärmepumpe kann zwischen 30.000 und 40.000 Euro kosten, während Hybridheizungen auch über 40.000 Euro kosten können. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn zum Beispiel Erdarbeiten notwendig sind oder wenn eine verbesserte Dämmung der Fassade empfohlen wird. Vor allem in älteren Häusern kann es sinnvoll sein, die Dämmung zu verbessern, da Wärmepumpen in gut gedämmten Häusern effektiver arbeiten. Eventuell erfordern Altbauten auch neue Heizkörper.

Staatliche Förderung für deine Sanierung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat umfangreiche Förderungen versprochen, allerdings noch keine konkreten Details genannt. Die Idee ist, dass der Einbau einer Wärmepumpe mit staatlicher Hilfe für Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen nicht teurer sein soll als der Einbau einer Gasheizung.

Die genauen Details müssen die Ampel-Koalitionäre noch aushandeln, jedoch sind sich alle Parteien einig, dass niemand durch den Einbau einer klimafreundlichen Heizung finanziell überfordert werden soll. Zusätzlich bleiben alle bisherigen Fördermaßnahmen bestehen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet zwischen 25 und 40 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Brennstoffzellenheizung und 10 bis 30 Prozent für Biomasseheizungen. Du kannst mit unserem Förderrechner herausfinden, wie hoch die Förderungen in deinem speziellen Fall ausfallen können.

Wie geht es weiter?

Bisher liegt nur ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor. Dieser wird zunächst in die sogenannte Länder- und Verbändeanhörung geschickt, bei der Vertreter der Bundesländer und Fachleute den Entwurf prüfen und ihre Meinungen einbringen. Dieser Schritt ist notwendig, da die Bundesländer für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind. Allerdings haben weder die Länder noch die Verbände die Macht, einzelne Passagen oder das gesamte Gesetz zu stoppen.

Nach der Anhörung wird der Entwurf im Bundeskabinett unter allen Ministern ausdiskutiert und beschlossen. Dies soll noch im April geschehen. Erst danach geht das Gesetz in den Bundestag, wo es diskutiert, gegebenenfalls überarbeitet und schließlich beschlossen werden kann. Anschließend muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.

In dieser Phase kann es noch zu Änderungen im Entwurf kommen, etwa durch Abstimmungen in den Ausschüssen, in denen die Länder sowie die Verbände angehört werden. Daher können einige Details des Gesetzes noch verändert werden, bevor es endgültig beschlossen wird.

Während des parlamentarischen Verfahrens ist es wichtig, die Diskussionen und Entwicklungen rund um das Gesetz im Auge zu behalten, um über mögliche Änderungen informiert zu sein. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird es für alle relevanten Akteure, wie Hausbesitzer, Bauherren und Immobilienunternehmen, wichtig sein, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Kritik

Die Immobilienwirtschaft und die Opposition haben den Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes heftig kritisiert. Ein zentrales Argument der Kritiker ist die Frage, wer letztendlich die Kosten für die Umsetzung der neuen Regelungen tragen wird. Besonders für private Hausbesitzer könnten die Kosten für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Gesetz möglicherweise nicht ausreicht, um die angestrebten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen einen ausreichenden Effekt auf die CO2-Emissionen haben werden.

Trotz der Kritik hat Bundeskanzler Olaf Scholz klar Stellung bezogen und betont, dass niemand sich wegen einer kaputten Heizung Sorgen machen müsse. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit diesem Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz zu gehen und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen.

Fazit

Das neue Gebäudeenergiegesetz stellt eine bedeutende Veränderung in der deutschen Immobilien- und Energiebranche dar. Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Heizungsbereich zu erhöhen und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, werden Hausbesitzer und Bauherren vor neue Herausforderungen gestellt. Allerdings bietet das Gesetz auch Chancen, umweltfreundliche und zukunftsweisende Technologien stärker in den Fokus zu rücken und so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollten Hausbesitzer verschiedene Heizungslösungen in Betracht ziehen, darunter Wärmepumpen, Gas-Wärmepumpen-Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermieanlagen und Geothermie-Heizsysteme. Jede dieser Technologien hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl der besten Lösung hängt von individuellen Bedürfnissen, Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten ab.

Wichtig ist, sich umfassend über die verschiedenen Heizungsoptionen und deren Kosten zu informieren und die staatlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass niemand durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finanziell überfordert werden soll. Hierzu beraten wir dich gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

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